Aufnahmebestimmungen

Grundvoraussetzungen für die Arbeit als FigurenspieltherapeutIn

Die kompetente und sorgfältige Arbeitsweise einer Figurenspieltherapeutin / eines Figurenspieltherapeuten erfordert Eigenschaften wie:

  • Offenheit für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Problemen und in Krisen
  • Psychische Belastbarkeit, Abgrenzungsfähigkeit
  • Bereitschaft, sich für die anvertrauten Klientinnen und Klienten einzusetzen
  • Einfühlungsvermögen (Empathie)
  • Gute Beobachtungsgabe
  • Psychologisches-psychotherapeutisches und pädagogisches Fachwissen und entsprechende Handlungskompetenzen
  • Bereitschaft mit Eltern, Behörden und Institutionen Gespräche zu führen
  • Administrative und organisatorische Fähigkeiten
  • Selbständig arbeiten können

Aufnahmebedingungen und Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme zur Figurenspieltherapie-Ausbildung beruht auf einer beruflichen Grundausbildung, der persönlichen Eignung und der beruflichen Erfahrung. Die TeilnehmerInnen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Grundausbildung in einem sozialen, pädagogischen, psychologischen, medizinisch-therapeutischen Beruf und Berufserfahrung (Tertiäre Vorbildung)
  • Nachweis über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
  • Selbsterfahrung als KlientIn in einem Selbsterfahrungsprozess und / oder einer Supervision vor Ausbildungsbeginn ist von Vorteil

Über die Zulassung von Personen, welche über vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung verfügen, entscheidet die Schul- und Ausbildungsleitung auf der Basis des Reglements zur Anrechnung fremder Lernleistungen AfL.

Die Aufnahme erfolgt gemäss den Aufnahmebestimmungen der FFT HF an einem Gespräch mit der Schulleitung, einer DozentIn und / oder Vertreterin der Trägerschaft.

Weiterlesen
Schulleitung und DozentInnen