Höhere Fachschule
Ausbildung
Aufnahmebestimmungen
Aufnahmebestimmungen
Grundvoraussetzungen für die Arbeit als FigurenspieltherapeutIn
Die kompetente und sorgfältige Arbeitsweise einer Figurenspieltherapeutin / eines Figurenspieltherapeuten erfordert Eigenschaften wie:
- Offenheit für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Problemen und in Krisen
- Psychische Belastbarkeit, Abgrenzungsfähigkeit
- Bereitschaft, sich für die anvertrauten Klientinnen und Klienten einzusetzen
- Einfühlungsvermögen (Empathie)
- Gute Beobachtungsgabe
- Psychologisches-psychotherapeutisches und pädagogisches Fachwissen und entsprechende Handlungskompetenzen
- Bereitschaft mit Eltern, Behörden und Institutionen Gespräche zu führen
- Administrative und organisatorische Fähigkeiten
- Selbständig arbeiten können
Aufnahmebedingungen und Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme zur Figurenspieltherapie-Ausbildung beruht auf einer beruflichen Grundausbildung, der persönlichen Eignung und der beruflichen Erfahrung. Die TeilnehmerInnen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Grundausbildung in einem sozialen, pädagogischen, psychologischen, medizinisch-therapeutischen Beruf und Berufserfahrung (Tertiäre Vorbildung)
- Nachweis über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
- Selbsterfahrung als KlientIn in einem Selbsterfahrungsprozess und / oder einer Supervision vor Ausbildungsbeginn ist von Vorteil
Über die Zulassung von Personen, welche über vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung verfügen, entscheidet die Schul- und Ausbildungsleitung auf der Basis des Reglements zur Anrechnung fremder Lernleistungen AfL.
Die Aufnahme erfolgt gemäss den Aufnahmebestimmungen der FFT HF an einem Gespräch mit der Schulleitung, einer DozentIn und / oder Vertreterin der Trägerschaft.
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Schulleitung und DozentInnen